Hunde und Katzen als Urlaubs-Mitbringsel
Viele Menschen sind beim Anblick streunender Katzen und verwahrloster Hunde in südlichen Urlaubsländern entsetzt und wollen helfen. Schnell ist der Entschluss gefasst, ein Tier mit nach Hause nehmen. Manche Urlauber stellen sich auch bereitwillig als Flugpate zur Verfügung. TASSO begrüßt das tierschützerische Engagement, warnt aber dringend davor, die entsprechenden Vorschriften zu beachten. “Das böse Erwachen kommt spätestens bei der Einreise nach Deutschland, wenn der Hund oder die Katze vom Zoll weggenommen wird und in Quarantäne muss.”, so Philip McCreight. “Und dann ist die Situation für die Tiere oftmals noch schlimmer als vorher.”, so McCreight weiter.
Das müssen Sie beachten: Die mitgebrachten Tiere müssen bei der Einfuhr nach Deutschland gechippt oder gut leserlich tätowiert sein und über einen mindestens einmonatigen Tollwutimpfschutz verfügen. Es muss eine spezielle amtliche (EU) Mustergesundheitsbescheinigung für sie vorgelegt werden. Aus zahlreichen Urlaubsländern muss zusätzlich eine Bescheinigung über einen Bluttest, der drei Monate vor der Einfuhr erfolgte, vorgelegt werden. (Quelle rp)
Sorgfältige Recherche der manchmal unterschiedlichen Bestimmungen erspart Mensch und Tier großen Ärger.