Forum "Haus zum Husky"

Killy wird nicht abgeschrieben

#1 von Sternchen , 31.03.2007 12:55


Killy wird nicht abgeschrieben (23.03.2007)

2500 Euro für angefahrenen zehnjährigen Schäferhund
Traunstein/Rosenheim - Der Zeitwert von Schäferhund „Killy” wäre wohl gleich Null gewesen. Trotzdem sind der Besitzerin des inzwischen fast 13 Jahre alten Rassehundes vor dem Landgericht Traunstein 2500 Euro Schadenersatz zugesprochen worden. „Killy” war 2004 auf dem Hof seines Frauchens bei Rosenheim überfahren und schwer verletzt worden.
Über 10 000 Euro gab die Besitzerin für Behandlungskosten ihres Hundes aus. Der Hund hat sich zwischenzeitlich einigermaßen erholt. Vor Gericht wollte die Besitzerin von der Pkw-Fahrerin die Behandlungskosten ihres vierbeinigen Lieblings erstreiten. Gestern entschied Richter Gerhard Bezzel am Landgericht Traunstein: Die Autofahrerin und deren Versicherung müssen der Klägerin 2000 Euro plus Nebenkosten von gut 500 Euro, alles zusätzlich Zinsen, erstatten.
Das Besondere an dem Urteil: Das Gericht ging nicht vom „Zeitwert” des Hundes und einer „Abschreibung” nach Lebensjahren - ähnlich wie bei einem Auto - aus. Bezzel berief sich dabei auf den im Grundgesetz verankerten Tierschutz. In der Urteilsbegründung schrieb er: „Als Wert ist … nicht der vom Sachverständigen festgestellte Zeitwert anzusetzen.” Ein zehn Jahre alter Hund hätte demnach einen Zeitwert von „Null”. Mit Wirkung zum 1. August 2002 sei in Artikel 20 a des Grundgesetzes „ausdrücklich der Tierschutz als Staatsziel aufgenommen” worden.
Zudem betont der Richter, unter Züchtergesichtspunkten sei ein Hund nach fünf Jahren abgeschrieben. Dem folgend wären sämtliche Heilbehandlungskosten bei einem älteren Tier, das bereits vollständig ‚abgeschrieben’ ist, unverhältnismäßig. „Dies ist nicht im Sinn des Staatsziels Tierschutz.” Eine „Abschreibung” nach fünf Lebensjahren entspreche auch nicht der Realität.
Zudem werde ein Tier wie „Killy” heiß geliebt und im Alter für die Halterin nicht weniger wertvoll. „Dem Grunde nach” gab der Richter der Klägerin zu 100 Prozent Recht: „Das Gericht ist überzeugt, dass die Beklagte mit ihrem Kraftfahrzeug den Unterschenkel des liegenden Hundes überfahren hat und dass der Hund keineswegs ins Auto gelaufen ist.” Die Tierarztkosten waren laut Gerhard Bezzel ordnungsgemäß abgerechnet, die lange und aufwändige Behandlung erforderlich. Wie ein Gutachter ausgeführt habe, sei ein Therapieabbruch mit Einschläferung des damals zehn Jahre alten Hundes nicht angezeigt gewesen.
Dennoch sprach das Gericht der Klägerin statt der geforderten 10 000 Euro für die Behandlung nur 2000 Euro zu. Alles, was diesen Betrag übersteige, sei „unverhältnismäßig” und deshalb von der Beklagten nicht zu ersetzen. Ob die Klägerin und ihr Anwalt das Urteil anfechten werden, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.
von Monika Kretzmer-Diepold
Merkur-online.de


 
Sternchen
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