Forum "Haus zum Husky"

Angst beim Anblick eines Hundes kann für Haftung reichen

#1 von Sternchen , 04.06.2008 22:40

Angst beim Anblick eines Hundes kann für Haftung reichen

Laut einem Gerichtsurteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg (Az 12 U 94/07) kann ein Hundehalter im Zweifelsfall auch für Schäden haftbar gemacht werden, die als Konsequenz auf das eigentliche Verhalten des Hundes folgen, obwohl sie nicht direkt durch das Tier verursacht wurden. Im zugrunde liegenden Fall hatte sich eine 78-jährige Radfahrerin offensichtlich derart durch einen bis auf drei Meter auf sie zulaufenden Hund erschreckt, dass sie beim Absteigen vom Fahrrad zu Sturz kam. Der Hund war allerdings zu diesem Zeitpunkt bereits von seinem Herrchen wieder abgerufen worden. „Zwar erscheint diese Situation zum Teil als ungerecht, jedoch haben der Gesetzgeber und der Bundesgerichtshof dem Tierhalter diese weit reichende Haftung auferlegt, da Tiere in ihrem Verhalten unberechenbar sind und dadurch Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter gefährdet sind. Glücklicherweise hat die Tierhalterhaftung jedoch auch Grenzen. Hat der Geschädigte den Vorfall selbst verschuldet oder hat er völlig ungewöhnlich auf das Verhalten des Tieres reagiert - erleidet beispielsweise ein Hundehalter einen Herzinfarkt aufgrund einer Rauferei seines Hundes mit einem anderen - so scheidet die Haftung des Tierhalters aus“, so Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin für Tierrecht. (Tasso 16.4.08)


 
Sternchen
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