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Hund Lucky kann nicht erben

#1 von Yukkimaus , 09.10.2009 08:10

Gericht: Hund Lucky kann nicht erben

Bonn (dpa) Hund Lucky kann nicht Alleinerbe sein, so wie es sein im Januar verstorbenes Herrchen handschriftlich im Testament verfügt hatte. Denn ein Tier ist nach dem Gesetz keine rechtsfähige Person und kann somit auch nicht erben. Damit sei das Testament eines 52-jährigen Mannes aus Euskirchen unwirksam, entschied das Bonner Landgericht am Freitag in einem Erbstreit auch in zweiter Instanz.
Der Euskirchener hatte seinen Hund als Alleinerben auch für die Häuser eingesetzt. Das Gericht bestätigte damit die Entscheidung des Amtsgerichts Euskirchen, das dem Halbbruder des Verstorbenen einen Erbschein ausgestellt hatte.
Dagegen hatte ein Freund des Toten geklagt. Im Testament war er beauftragt worden, sich um den Hund, aber auch um die Instandhaltung der Häuser zu kümmern. Nach Ansicht des Gerichtes hatte der Freund ausschließlich eine «Pflegeverpflichtung für den Hund». Er sollte das Tier «gut behandeln, füttern und impfen», aber erben sollte er nicht.
Der Freund hatte argumentiert, er sei der rechtmäßige Erbe, weil er als neues Herrchen für Lucky eigentlich gemeint gewesen sei.

 
Yukkimaus
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