Forum "Haus zum Husky"

Bewährungsstrafe für Hundequäler

#1 von Yukkimaus , 08.06.2011 18:52

Das habe ich in der WR vom 07.06.2011 gefunden.

Bewährungsstrage für Hundequäler
Rentner war mit Nachwuchs seiner Spitzhündin überfordert und warf 5 Welpen aus dem Fenster

Schwerte Zu fünf Monaten auf Bewährung verurteilte das Amtsgericht Schwerte gestern einen 62-jährigen Rentner, der Anfang Januar dieses Jahres 5 Welpen seiner betagten Spitz-Hündin "Eisbär" aus dem Dachgeschoss auf die Straße geworfen und so getötet hat.

Auflagen für die Bewährung sind 1.000 Euro an den Tierschutzverein Schwerte, ein Hunde-Halterverbot bis 2013, von dem allerdings "Eisbär" ausgeschlossen ist, sowie die zeitnahe Kastration der 15 Jahre alten Hündin. Er habe den Nachwuchs seiner Hundegefährtin "wie man so sagt entsorgt", so der geständige Rentner, "weil sie sich so gequält hat, das hat mir leid getan und ich bin in Panik geraten".

Super Pflegezustand
Alle 5 Welpen, vier helle und ein dunkles, haben nach Angaben des Gutachters Dr. Stefan Wolf (49) zwei Tage nach dem Wurf gelebt, wogen 150 bis 200 Gramm und wiesen keinerlei Verletzungen oder Bisswunden auf, so dass davon auszugehen sein, dass alle fünf Hündchen bis zu ihrem Tode "in super robustem und gepflegten Zustand" gewesen und von ihrer Mutterhündin ausgezeichnet versorgt worden seien. "Sie müssen bis zum Schluß gelebt haben, hatten Muttermilch in Nase und Gaumen."

Nach Angaben des Tierschützers seinen Hündin und Herrchen aber keinesfalls zu trennen, da beide auf einen selten gekannten Art eng verbunden seien. "Die Hündin ist ohne ihn äußersdt aggressiv und nicht vermittelbar." Deshalb verzichtete Richterin Inga Meyer auch auf ein Halteverbot für den weißen Spitz, allerdings muss sich die Hundedame schon heute der Kastration unterziehen. Derweil Herrchen verurteilt wurde, wartete die Hündin vor der Treppe des Amtsgerichtes Schwerte und empfing ihn mit lautem Gebell.

 
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RE: Bewährungsstrafe für Hundequäler

#2 von Yukkimaus , 08.06.2011 18:58

..... und so steht es im Netz unter der Westen.de vom 06.06.2011

Welpenmord : Haftstrafe auf Bewährung

Schwerte, 06.06.2011, Rainer Spindler

Schwerte. Der Tod der fünf Hunde-Babys Anfang Januar dieses Jahres an der Haselackstraße in Schwerte war nach Angaben von Tierarzt Dr. Stefan Wolf „so unnötig, weil nur ein einziger Anruf gereicht hätte, um sie zu retten“.

Statt dessen hatte sie der 62-Jährige aus dem Fenster des Dachgeschoss geworfen, so dass sie auf dem Asphalt verendeten. Die Strafe vor dem Amtsgericht Schwerte: Fünf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung mit den Auflagen, 1000 Euro an den Tierschutzverein Schwerte zu zahlen, ein Hunde-Halterverbot bis 2013, von dem allerdings seine Hündin „Eisbär“ ausgeschlossen ist, sowie die zeitnahe Kastration der 15 Jahre alten Hundedame.

Die juristisch nüchterne Anklage nach dem Tierschutzgesetz vermag die brutalen Szenen im Haus an der Haselackstraße auch nicht annähernd auszudrücken. „Wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet…, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.“ Ähnlich sachlich die Beschreibung des geständigen Rentners: „Ich habe sie, wie man so schön sagt, entsorgt. Eisbär hat doch so gelitten. Dann bin ich in Panik gekommen und habe mir nichts mehr dabei gedacht.“ „Eisbär“, das die weiße, mit 15 Jahren schon betagte Spitz-Hündin, die fünf winzige Welpen – vier helle und eine dunkle – in den ersten Tagen des neuen Jahres geworfen hatte. „Alle fünf Tiere waren bis zu ihrem Tode in super robusten und gepflegten Zustand“, so Gutachter und Tiermediziner Dr. Wolf (49): „Sie müssen bis zum Schluss gelebt haben, hatten noch Muttermilch in Nase und Gaumen.“
Unzertrennlich

Der 49-Jährige, der auch dem Schwerter Tierschutzverein vorsteht, kennt nicht nur die Welpen, sondern schon längst auch die Mutter-Hündin und ihren Besitzer, dem er zwar Tierliebe attestiert, „aber nur und ausschließlich für seine Hündin Eisbär“: „Sie sind unzertrennlich, der Hund würde ohne ihn aggressiv und wäre weder im Tierheim zu halten noch zu vermitteln.“ Vor zwei Jahren sei er nächtens von den Maltesern in den Stadtpark gerufen worden, die einer hilflosen, offensichtlich stark angetrunkenen Person haben helfen wollen. Die Helfer seien aber nicht an den verletzten und blutenden Mann herangekommen, weil er zwei Stunden lang von seinem Hund laut bellend und äußerst aggressiv geschützt wurde. Erst der Tierschutzverein habe das Tier beruhigen und mitnehmen können.

 
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