Wien - Das Tierschutzgesetz (Paragraf 24 Abs 3) regelt das Kennzeichnen der Hunde neu: Welpen, die nach dem 30.06.2008 geboren werden, müssen spätestens bis zum dritten Lebensmonat gechippt und in eine Datenbank eingetragen werden. In Deutschland sind Chippen und Registrieren nach wie vor freiwillig und eine Kennzeichnung nur vorgeschrieben, wenn der Hund die Ländergrenze überschreitet. Auch da gilt übergangsweise bis 2011 noch die Tätowierung in Verbindung mit dem Internationalen Heimtierpass.