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Vorsicht bei Reisen mit Pitbulls nach Frankreich

#1 von Yukkimaus , 22.04.2008 08:12

Auch das noch:

Wer Urlaub in Frankreich macht, sollte Pitbulls, aber auch andere sogenannte Kampfhunde und deren Mischlinge zu Hause lassen. Denn in Frankreich werden seit 1999 die französischen Kampfhundegesetze umgesetzt. Das bedeutet: Alle in Frankreich als Kampfhunde und ähnliche Rassen bezeichneten Tiere können beschlagnahmt und getötet werden, wenn sie kein eindeutiges Zuchtbuch und keinen gemeldeten Wohnsitz haben. Da deutschsprachige Zuchtbücher in Frankreich oft nicht akzeptiert werden und Touristen auch keine gemeldeten Wohnsitze haben, werden die Tiere dort trotz Leine und Maulkorb schnell von der Polizei beschlagnahmt. Denn in den französischen Gesetzen stehen nicht eindeutige Beschreibungen wie „mutmaßliche Kampfhunde“ und „Kampfhunde-ähnliche Tiere“. So werden in Frankreich die Kampfhundegesetze sehr unterschiedlich gehandhabt.

Ein Zuchtbuch ist hilfreich, muss allerdings in französischer Sprache und international anerkannt sein. Generell gilt: Hunden der Kategorie 1, sogenannten Kampfhunden (Hunde der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Doggen, Staffordshire-Terrier, American-Staffordshire-Terrier und Tosa und ihrer Mischlinge), ist es ausnahmslos nicht erlaubt, nach Frankreich einzureisen. Reisen Sie mit den Tieren dennoch ein, können die Hunde von der Polizei beschlagnahmt und in Tierheimen getötet werden.

Hunde der Kategorie 2, sogenannte Wachhunde (Hunde der mutmaßlichen Rassen Rottweiler und ihrer Mischlinge), müssen gechipt oder tätowiert sein, sie dürfen nur von Personen ab 18 Jahren und mit gemeldetem Wohnsitz geführt werden, und es besteht Maulkorb- sowie Leinenpflicht für sie. Außerdem benötigen die Tiere neben dem Heimtierausweis auch das Zuchtbuch in französischer Sprache sowie eine Zusatzhaftpflichtversicherung.

 
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RE: Vorsicht bei Reisen mit Pitbulls nach Frankreich

#2 von Husky01 , 05.05.2008 14:21

Ist ja mal wieder "super". Fangen die denn genauso an zu spinnen wie die Holländer?!?

LG
Andrea

 
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RE: Vorsicht bei Reisen mit Pitbulls nach Frankreich

#3 von Yukkimaus , 26.05.2008 16:36

Habe noch was dazu gefunden:

Ob beim Aufenthalt oder nur auf der Durchreise, auf jeden Fall sollten Sie sich mit den französischen Rechtsgrundlagen auseinandersetzen. Die Hunde müssen eine gültige Tollwutimpfung und einen Heimtierpass haben und über einen Chip identifizierbar sein. Im privaten Reiseverkehr sind maximal fünf Hunde gestattet.

Besonders bei Mitnahme von so genannten Gefahrenhunden gelten u.a. besondere Bestimmungen:

- Einfuhrverbot für so genannte Kampfhunde der Kategorie 1 und deren Mischlinge (Pit Bulls, Mastiffs, Tosa, etc.).

- Illegal eingeführte Hunde werden sofort beschlagnahmt und können getötet werden.

- Entscheidend ist die Rassedefinition nach französischem Urteil, nicht der Heimtierpass.

- Strikte Auflagen bestehen für Schutz- und Wachhunde, u.a. Leinen- und Maulkorbzwang.

Für den Notfall: Verlangen Sie kostenlosen Rechtsbeistand, einen ansässigen Konsulatsvertreter und Übersetzer. Unterschreiben Sie nichts. Weitere Auskünfte erteilt das Landwirtschaftsministerium der Französischen Botschaft, Berlin, unter http://www.botschaft-frankreich.de. (Quelle: http://www.dogs-magazin.de)

 
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