Auch das noch:
Wer Urlaub in Frankreich macht, sollte Pitbulls, aber auch andere sogenannte Kampfhunde und deren Mischlinge zu Hause lassen. Denn in Frankreich werden seit 1999 die französischen Kampfhundegesetze umgesetzt. Das bedeutet: Alle in Frankreich als Kampfhunde und ähnliche Rassen bezeichneten Tiere können beschlagnahmt und getötet werden, wenn sie kein eindeutiges Zuchtbuch und keinen gemeldeten Wohnsitz haben. Da deutschsprachige Zuchtbücher in Frankreich oft nicht akzeptiert werden und Touristen auch keine gemeldeten Wohnsitze haben, werden die Tiere dort trotz Leine und Maulkorb schnell von der Polizei beschlagnahmt. Denn in den französischen Gesetzen stehen nicht eindeutige Beschreibungen wie „mutmaßliche Kampfhunde“ und „Kampfhunde-ähnliche Tiere“. So werden in Frankreich die Kampfhundegesetze sehr unterschiedlich gehandhabt.
Ein Zuchtbuch ist hilfreich, muss allerdings in französischer Sprache und international anerkannt sein. Generell gilt: Hunden der Kategorie 1, sogenannten Kampfhunden (Hunde der mutmaßlichen Rassen Pitbull, Boerbull, Mastiff, Doggen, Staffordshire-Terrier, American-Staffordshire-Terrier und Tosa und ihrer Mischlinge), ist es ausnahmslos nicht erlaubt, nach Frankreich einzureisen. Reisen Sie mit den Tieren dennoch ein, können die Hunde von der Polizei beschlagnahmt und in Tierheimen getötet werden.
Hunde der Kategorie 2, sogenannte Wachhunde (Hunde der mutmaßlichen Rassen Rottweiler und ihrer Mischlinge), müssen gechipt oder tätowiert sein, sie dürfen nur von Personen ab 18 Jahren und mit gemeldetem Wohnsitz geführt werden, und es besteht Maulkorb- sowie Leinenpflicht für sie. Außerdem benötigen die Tiere neben dem Heimtierausweis auch das Zuchtbuch in französischer Sprache sowie eine Zusatzhaftpflichtversicherung.