Coupierverbot bei Hunden:
Konsequent nur in der Schweiz, Österreich und Skandinavien
Mit dem Europäischen Heimtierübereinkommen verbietet die EU schon seit 1987 ganz explizit das Coupieren (Kürzen von Ohren und Rute) beim Hund. In der Schweiz ist dieses über lange Zeit übliche Herausstellen eines Rassemerkmals aus Gründen des Tierschutzes seit 1997 verboten. Das Coupieren der Ohren sogar seit 1981. Ebenso ist das Anpreisen, Verkaufen und Ausstellen von Hunden mit coupierten Ohren und Ruten untersagt. Auch die Einfuhr von coupierten Hunden und die Ausfuhr zum Zwecke des Coupierens werden vom Gesetzgeber je nach Kanton mit bis zu 20.000 SFR hart bestraft. Einzige Ausnahme bilden die Hunde ausländischer Halter, die für Ferien oder Kurzaufenthalte in die Schweiz reisen oder in die Schweiz umziehen. In Deutschland ist das Coupieren seit 1987 genauso verboten wie in der Schweiz. Allerdings mit Ausnahmen. Jagdhunde dürfen nach wie vor, wenn dies für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerlässlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen, coupiert werden. Begründet wird das Coupieren der Rute mit der Verletzungsgefahr beim Jagen. Genauso oft werden aber auch zuchtspezifische Gründe angeführt. (Tasso 19.4.08)