viele hundehalter denken, wenn sie keinen sogenannten Listenhund haben, dann sind sie nicht betroffen von der hundeverordnung.
das kann schnell ein irrtum sein!!
http://www.mufv.rlp.de/fileadmin/img/inh...iere/LHundG.pdf
sobald ein hund "auffällig" war und angezeigt wird bei den behöreden trifft auch jeden anderen hand die macht des gesetzes!
die auswirkungen können dieselben sein, wie bei der haltung eines listenhundes:
bitte lesen und nachdenken .....
danke im sinne unserer hunde!