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Kampfhundevorfall in Arnsberg

#1 von Husky01 , 24.07.2010 12:03

NACHBARSCHAFT IN GROßER ANGST,EIN HERRCHEN MIT HANG ZU HAUEREIEN
Ein Mann und seine Hunde machen in Arnsberg vielen das Leben schwer, schockierte Anwohner leben in Angst


Arnsberg

Die Angst geht um in der Uferstraße.Dort, wo eine neue Ruhrbrücke für Fußgänger und Radfahrer gebaut wird,sorgen zwei freilaufende Hunde und deren Halter häufig für Unfrieden, berichten schockierte Anwohner.Neben Beleidigungen gegenüber Passanten soll es dort zu gewaltätigen Übergriffen gekommen sein.Die Behörden stehen diesem Gebaren machtlos gegenüber.
Eigentlich weiß in dieser Gegend jeder, um welches Problem es sich handelt.Es in Öffentlichkeit anzusprechen,wagt jedoch niemand.Zu groß sei ihnen die Sorge um das eigene Wohlergehen und den Besitz, sagen viele Zeugen gegenüber unserer Zeitung.Denn wer aufmuckt, muss offenbar Konsequenzen befürchten.Einem Anwohner , der sich beschwert hatte, so berichten Zeugen, wurden die Autoreifen zerstochen.Mittlerweile ist die Lage eskaliert.DieBeschwerden über den Hundehalter werden massiver." Er pöbelt Leute- auch Touristen - mit einer Kamera an oder droht mit Prügeln ", schildert ein Beamter der Bezirksregierung das Schreckensszenario. Erst vor drei Tagen geriet ein Passant auf der Müggen Wiese in das Visier des aufbrausenden Arnsbergers. Nur weil er ein Handy gezückt hatte, wurde er Opfer einer wüsten Prügelattacke, berichten Augenzeugen.

Pöbeleien und Schläge

Der Hintergrund: Oft laufen die beiden Hunde des Arnsbergers unerlaubterweise frei herum. Darüber hat es bereits häufiger Beschwerden gegeben. Daraufhin hat das Ordnungsamt der Stadt Arnsberg Kontrollen durchgeführt. Jedoch stellten die Kontrolleure kein Fehlverhalten des Hundehalters fest. Die Anwohner vermuten, der Hundehalter fürchtet,dass Aufnahmen der frei laufenden Tiere, mit Fotokamera oder Handy geknipst, ihm zur Last gelegt werden könnten.
Beobachtungen bestätigen, dass der Mann versucht den Schein zu wahren." Nur wenn er andere Hundehalter sieht, legt er sie an die Leine", berichtet ein anderer Anwohner.
Hunde müssen in dem betroffenen Bereich generell angeleint werden. Handelt es sich um so genannte Kampfhunde, müssen diese Vierbeiner einen Maulkorb tragen. Und da tut sich ein weiteres Problem auf. Einer der beiden Vierbeiner ist offenbar gefährlich.In dem Mischling steckt nämlich auch das Erbgut eines Kampfhundes.
Dazu liegt dem Ordnungsamt der Stadt Arnsberg ein veterinäres Gutachten vor.
Außerdem registrierte die städtische Behörde zwei Vorfälle im Zusammenhang mit den Hunden und deren Halter. Einen " gefährlichen Beißvorgang " habe es gegeben, bestätigt Bernd Wisser vom Bürgermeisteramt. Der Fall beschäftigt die
Behörden schon seit geraumer Zeit. Zum " Beißvorgang " werde es eine Anhörung geben. In allen weiteren Fällen sind den Behörden jedoch die Hände gebunden, solange niemand mit seinem Namen zu seiner Beschwerde steht. " Es würde helfen,
wenn die Leute Anzeige erstatten würden ", sagt Wisser. Erst dann könnten rechtliche Mittel eingesetzt werden."Scheinbar herrscht dort jedoch Angst ", vermutet Wisser.Ein Zustand, der für alle Anwohner unerträglich ist, an dem sich jedoch wohl vorerst nichts ändern wird. Im schlimmsten Fall könnte sich die Lage weiter zuspitzen, wenn etwa Radfahrer und Fußgänger künftig die neue Ruhrbrücke nutzen.Dann führt kein Weg mehr für sie vorbei an dem Hundehalter und seinen tierischen Begleitern. Dann können sie sich hineinversetzen in die Anwohner der Uferstraße, die sagen: " Wir haben Angst vor diesem Menschen."

WP 24.07.2010

PS.: Unser TA hat seine Praxis in der besagten Straße.Als ich vom TA kam waren die BESAGTEN TIERE UND PERSONEN an der Ruhr.Die Tölen tobten im Wasser und Halter am Bürgersteig.Da kam so eine blonde Tussie mit Fahrrad den Weg lang.
Auf dem Gepäckträger ein ca. 10 jähriges Blage, der eine der Tölen aus dem Wasser rief.Der Kampfhundmix schoß aus dem Wasser auf die zu.Nur gut das ich die beiden da gerade im Auto verstaut hatte!!!! Das hätte fürchterlich geknallt.Hawk weil
er zu jedem Hund hin will ( egal ob Freund oder Feind ) und Yukon, weil sie ihn verteidigen will und generell solch spontan Angriffe hast wie die Pest.

 
Husky01
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RE: Kampfhundevorfall in Arnsberg

#2 von Husky01 , 31.07.2010 10:15

Kleiner Terrier wurde Opfer des Kampfhundes
" Zu zweit fielen sie über Max her "

Der gefährliche Status Quo an der Uferstraße beschäftigt viele Menschen in
Arnsberg. Nach dem Bericht über die aggressiven Hunde melden sich immer
mehr Leser, die von unliebsamen Bekanntschaften mit den Vierbeinern am
Ruhrufer berichten.

" Die Tür geht auf, zwei Hunde stürmen heraus, dann kommen zehn Meter
Leine und dann erst das Herrchen oder Frauchen, die nicht Herr der Lage
sind ", sagt eine Anwohnerin, die lieber anonym bleiben will. Einer der
Hunde, der erwiesenermaßen Nachkomme eines Kampfhundes ist, wird
demnach an einer langen Leine gehalten. Passanten könnten somit in der
eigentlich sicheren Entfernung der gegenüberliegenden Straßenseite
attackiert werden.

Zu einem solchen Zwischenfall ist es bereits gekommen. Zwar kam dabei kein
Mensch zu Schaden, jedoch wurde der Jack - Russel - Terrier Max Opfer einer
Beißattacke. " Sie fielen zu zweit über ihn her " , schildert Klaus Karvat
fassungslos. Der Halter des kleinen Hundes suchte umgehend einen Tierarzt
auf. Max hatte mehrere Bißwunden erlitten, musste geklammert werden.
Tierarztkosten von mehr als 100 Euro sind dadurch entstanden. Das Geld, das
der Arnsberger wohl nicht erstattet bekommen wird.

Denn bislang konnte er keine Versicherung ausmachen, die für diesen Schaden
aufkommen möchte. Die Assekuranz, die der Halter der beiden Hunde angege-
ben hat, kennt ihn jedenfalls nicht.


Viele Leute meiden das Ruhrufer Anonyme Zeugin


Die Erstattung der Behandlungskosten hat Klaus Karvat längst abgeschrieben.
Abfinden möchte sich der Rentner jedoch nicht damit, dass die Uferstraße
zu einem Risikobereich, fast schon zu einer " NO - GO - AREA " geworden ist
und die Behörden diesem Gebaren keinen Riegel vorschieben. " Mich wundert,
warum er überhaupt Hunde führen darf! ", sagt Karvat empört.

Unterdessen hat sich an der bedenklichen Situation am Ruhrufer nichts geän-
dert. " Wenn er keine Passanten sieht, läßt er die Hunde frei am Ruhrufer
herumlaufen ", schildert Karvat. Der Arnsberger wird künftig trotzdem keinen
Bogen um die Uferstraße machen, will sich seine gewohnten Wege nicht mies
machen lassen. Im Gegensatz zu vielen anderen dort lebenden Menschen.

Diese Beobachtung bestätigt eine weitere Augenzeugin. " Viele Leute
vermeiden es mittlerweile, am Ruhrufer entlang zu gehen ", sagt sie. Denn
neben den freilaufenden Tieren gilt auch deren Halter als aggressiv und
wurde , wie berichtet, bereits handgreiflich. " Seit einem halben Jahr ist es
extrem geworden ", sagt die Arnsbergerin. Sie fordert die Behörden zum
handeln auf. " Die Hunde müssen weg, sonst passiert irgendwann etwas
Schlimmes ", warnt sie.

Die Stadtverwaltung selbst weist wiederholt darauf hin, dass für ein Einschreiten
eine Anzeige oder ein von den Behörden beobachtetes Fehlverhalten vorliegen
muß.

Weitere Informationen zum konkreten Fall waren nicht in Erfahrung zu bringen.
Nur ein genereller Hinweis über das behördliche Verfahren. Elmar Kettler,
Pressesprecher der Stadt Arnsberg : " Im ersten Schritt muss festgestellt, ob
es sich um einen Kampfhund handelt. Ist dies der Fall, müsse der Halter
nachweisen, dass er die Voraussetzungen erfüllt, um solche Tiere überhaupt
besitzen zu dürfen. Außerdem müssten die örtlichen Begebenheiten für eine
artgerechte Haltung - mit viel Auslauf - vorhanden sein. Außerdem sei ein
polizeiliches Führungszeugnis vonnöten. Sind diese Voraussetzungen nicht
erfüllt, dann wird die Untersagung der Haltung zunächst angedroht ", so
Kettler.

Um die Nachweise zu erbringen, würden den Betroffenen Fristen eingeräumt.
Für die Uferstraße bedeutet dies, dass noch mindestens eine gewisse Zeit
der Status Quo vorherscht, der vielen Arnsbergern Sorge bereitet.

WP 30.07.2010

PS.: Der attackierte Hund ist Yukons bester Spielkamerad!!!

 
Husky01
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RE: Kampfhundevorfall in Arnsberg

#3 von Husky01 , 03.08.2010 21:40

Sorry, muß einen Fehler verbessern! Der letzte Artikel war
nicht aus der WP sondern aus der WR ! Habe dazu einen
Leserbrief in der heutigen Zeitung gefunden.

Kein Gesetz macht es den Behörden leichter als das LANDES - HUNDEGESETZ
Betr. Zu zweit fielen sie über Max her, WR 30.07.2010

" Bei dieser Berichterstattung gibt es nur zwei Personen, die meinen Respekt
genießen: Herr und Frau Kravat verfügen offensichtlich über genügend Zivilcourage.
Über alle anderen Personen ärgere ich mich maßlos.
Angenommen all die aufgestellten Behauptungen und Beschwerden von Anwohnern
sind wahr. Welche Möglichkeiten böte das Landeshundegesetz dann der zuständigen
Behörde ( Ordnungsamt ), Gefahren durch Hunde und ihre Halter schnellstmöglich
von Dritten abzuwenden ?
Bedrohung, tätlicher Angriff und Sachbeschädigung sind alles Handlungen, die dem
Halter die notwendige Zuverlässigkeit zur Haltung eines Hundes absprechen, sofern
das erwiesen und aktenkundig ist. Eine Haltegenehmigung ist an die Zuverlässigkeit
des Halters gebunden.
Ganz entgegen der Aussage von Herrn Wisser, der im ersten Artikel noch damit
zitiert wird, der Stadt seien die Hände gebunden, solange keiner mit seinem
Namen zu seiner Beschwerde steht und ganz im Gegensatz zu Herrn Kettler,
der in seinen Äußerungen so weit ausholt, als sei kurzfristig überhaupt nichts
möglich. Der Hundehalter könnte also bereits ein Bußgeld am Hals haben, seine
Zuverlässigkeit könnte sich in der Überprüfung befinden und so lange die Fristen
zur Erbringung der Nachweise liefen, könnten ihm beide Hunde mittels einstwei-
liger Verfügung zur Abwendung von Gefahren für Dritte entzogen sein.
Wie schnell könnte das zuständige Amt zur Erkenntnissen kommen und danach
handeln ?
Ein Bußgeld sowie Auflagen hinsichtlich Anleinen und ggf. Maulkorb könnte
längst erteilt sein und gelegentlich überprüft werden.Durch wiederholten
Verstoß gegen die Vorschriften des Landes - Hundegesetzes verliert ein
Halter die notwendige Zuverlässigkeit zur Haltung eines Hundes.

Im Falle eines Vorfalls kann eine abschließende Beurteilung - ob gefährlich
oder nicht - nur nach gründlicher und fachkundiger Untersuchung, zu der
die zuständige Behörde verpflichtet ist, erfolgen. Die Verwaltungsvor-
schriften sehen aber ausdrücklich vor, das biss zur endgültigen Feststellung
der Gefährlichkeit sichernde Anordnungen getroffen weden sollten.
Den Opfern kann man nur raten: ANZEIGEN ! Ein Mensch, der wegen eines solchen
Delikts verurteilt wurde oder vorbestraft ist, gilt nicht als zuverlässig und das
eingeholte Führungszeugnis wäre beweisend. Die Halteerlaubnis könnte
danach sofort entzogen werden.
Muss die Ordnungsbehörde denn nun wirklich alle Fristen abwarten und sind ihr bis
dahin die Hände gebunden?
Mitnichten. Hunde können durchaus sofort mittels Untersagungsanordnung oder
sofortiger Ersatzvornahme ihrem Halter entzogen werden. Ersteres kann z.B.
nach wiederholtem Ausführen ohne Leine oder ggf. Maulkorb auch ohne
weitere Fristen ausgesprochen werden. Letzteres kann, falls die Behörde
eine Gefährdung Dritter sieht, bis zur Klärung und fachkundigen Beurteilung
eines auffällig gewordenen Hundes fristlos erfolgen. Und sollte die Behörde
feststellen, dass eine gegenwärtige Gefahr weiterer Beißvorfälle vorliegt,
( z.B. unangeleinte Hunde im öffentlichen Bereich nach einem aktenkundigen
Beißvorfall ) soll der Hund sogar unverzüglich sichergestellt und in Verwahrung
genommen werden.
Es gibt wohl kein Gesetz, dass es den Behörden leichter macht als das Landes -
Hundegesetz NRW. Allein die Tatsache, einen Hund zu halten, hat für den Halter
folgende Konsequenzen: Seine Grundrechte - das Recht auf freie Unversehrtheit
der Wohnung und das Recht auf freie Berufswahl - werden eingeschränkt. Die
Beweislast wird umgekehrt. "
Silke Sarnow,Arnsberg
WR 03.08.2010

 
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RE: Kampfhundevorfall in Arnsberg

#4 von Yukkimaus , 04.08.2010 20:29

Würde da mal sagen, das die Silke da voll ins Schwarze getroffen hat.

Werde ihr das bei unserem nächsten Stammtisch auch sagen.

LG
Ute

 
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RE: Kampfhundevorfall in Arnsberg

#5 von Husky01 , 10.08.2010 18:41

Hallöchen zusammen!
Habe wieder in der Zeitung gestöbert und den Leserbrief von Frau Kravat gefunden.
Lest am besten selbst. Aufregen bitte später !!!

" Beißvorfall Max " - Mühsamer Kampf um verbrieftes Recht
Betr.: Beißvorfall " Max ", Ausgabe vom 07. Mai 2010

" Obiger Beißvorfall wurde, wegen des Wochenendes, am 10. Mai 2010 beim Ordnungsamt zur
Anzeige gebracht. Am 23. Juli 2010 beantragte ich Akteneinsicht. Im Nachgang erkundigte ich
mich, welche Daten einsehbar sind. Leider wurde diese Mail nicht beantwortet und ich verein-
barte für den 29. Juli 2010 einen Termin. In Kopie wurden mir die Unterlagen, die sich auf den
Vorfall vom 07. Mai 2010 bezogen, vorgelegt. Ich war von einer falschen Voraussetzung ausge-
gangen. Meiner Meinung nach hätten mir alle Unterlagen, die mit eben diesen Hunbden in Zu-
sammenhang stehen, verfügbar sein müssen. Der Aufwand brachte keinen neuen Erkenntnisse.
Es wurde wieder unter Beweis gestellt, das einzig und allein zählt, was aktenkundig ist. Auch
die bei der Polizei angezeigte Tätlichkeit fließt nicht mit ein.
Man brachte zum Ausdruck, man sei auf einem guten Weg. Ich nenne das den behördlichen
Tunnelblick. Die Mühlen der Stadt mahlen langsam aber hoffentlich stetig! Man lasse es auf der
Zunge zergehen. Praktisch ist ein Vierteljahr vergangen. Erfolgsbilanz bisher : Der Hund wurde
zum gefährlichen Hund erklärt. Glück gehabt! Der Termin zum Wesenstest stand zeitnah an.
Andernfalls hätte es auch da noch Wartezeiten gegeben. Wichtig ist auch der Gedanke an den
Tierschutz; die Hunde werden geschlagen und getreten.( Natürlich nicht schriftlich dokumen-
tiert ). Die Umsetzung des Landeshundegesetzes ist der Knackpunkt.
Trotz des angeordneten Leinen- und Maulkorbzwang kommt es ständig zu Verstößen. Drei
schriftlich angezeigte Verstöße fruchteten nichts. In dem Zusammenhang wurde von der
Behörde der Vorschlag der fotografischen Dokumentation gemacht! Auch wurde mir gesagt,
das im Falle eines Gerichtstermins Aussage gegen Aussagen stehen würde! Wie soll ich diese
Aussage interpretieren: WARNUNG ? MAHNUNG ? EINSCHÜCHTERUNG ? ZWEIFEL AM WAHRHEITS-
GEHALT ? Vielleicht sollten die " Verwaltungsvorschriften zum Hundegesetz " herangezogen
werden: § 7 Zuverlässigkeit, § 12 Anornungsbefugnisse, § 22 Ordnungswidrigkeiten. Nach
Kenntnis dieser Vorschrift vertrete ich genau wie Frau Sarnow die Meinung, das längst andere
Maßnahmen hätten greifen müssen. Ich empfinde es - gelinde gesagt - als echt mühsam, wie der
Bürger um sein gesetzlich verbrieftes Recht kämpfen muß.

Elke Kravat, Arnsberg

WR 10.08.2010

PS.: So sind die Bürokraten der Stadt Arnsberg. Ich wette die haben selber noch nicht das Erlebnis
mit den beiden Hunden gehabt, weil sie bestimmt in Neheim wohnen!!!! Und deshalb auf die
Anwohnerbeschwerden auf gut Deutsch ge... wird.

 
Husky01
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zuletzt bearbeitet 10.08.2010 | Top

   

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