Forum "Haus zum Husky"

Hund beim Gassigehen hingerichtet!

#1 von Sternchen , 31.03.2007 19:00

Jäger drückte „Blanka“ den Gewehrlauf an den Hals, obwohl Frauchen sie am Halsband hielt
Hund beim Gassigehen hingerichtet!

Von KAI WESSEL

Gerhard K. (50) richtete die Hündin mit einem gezielten Schuß hin. Er behauptet: „Notwehr!“

Blut sickert aus der Kopfwunde! Erschossen liegt Labrador-Hündin Blanka (10) auf dem Feldweg

Paderborn – „Ich wünschte, sie wäre noch bei mir. Sie war so ein liebes Tier,“ schluchzt Roswitha H. (59). Sie trauert um ihre treue Labrador-Hündin.

EIN JÄGER HAT „BLANKA“ BEIM GASSIGEHEN BRUTAL HINGERICHTET!

Schauplatz der Tat war ein abgelegener Feldweg. Hier ging Roswitha H. mit ihren drei Labrador-Hunden spazieren, ließ die Tiere von der Leine. Hündin „Blanka“ (10) zottelte langsam hinterher, sie litt unter Arthrose.

Plötzlich stand Gerhard K. (50) von der örtlichen Jagdbruderschaft vor ihnen. Die Hundehalterin: „Er trug ein Gewehr, forderte mich auf, die Hunde anzuleinen. Als ich mich gerade über Blanka beugte und sie am Halsband hielt, legte er die Waffe an ihren Hals und drückte einfach so ab! Es war eine Hinrichtung.“

Roswitha H. (59) hat seit dem Tod ihres geliebten Hundes Schlafstörungen

Der Schuß durchschlug den Körper des Tieres, zerfetzte mehrere Organe – Blanka verendete auf dem Feldweg! Frauchen stand geschockt daneben, schrie den Jäger an, Tränen liefen ihr übers Gesicht. Blanka starb in ihren Armen.

Sie erstattete Strafanzeige gegen den Jäger. Doch der hat mittlerweile einen Anwalt eingeschaltet und behauptet, von den Tieren angegriffen worden zu sein.

„Der schwarze Hund bellte, fletschte seine Zähne, berührte mich am Schienbein. Ich hatte Angst, zog die Waffe und erlegte ihn.“

Kann das stimmen?

Blanka war in der Hundeschule, hatte einen VDH-Ausweis (Verband für das Deutsche Hundewesen) als geprüfte Begleithündin.

Unter Experten gelten Labradore zudem als friedfertig. Deshalb werden sie besonders oft als Blindenhunde eingesetzt.

Der Hundemord-Fall beschäftigt die Staatsanwaltschaft Paderborn (Az 112 Js 819/05). Der Todesschütze muß sich wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und Sachbeschädigung verantworten.


 
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RE: Hund beim Gassigehen hingerichtet!

#2 von Maria , 31.03.2007 21:53

Bei so einem Individuum mag ich das Wort Mensch überhaupt nicht benutzen. Bei einem so grassen und schändlichen Fehlverhalten eines Jägers sollte die Staatsanwaltschaft rigoros den Waffenschein auf Lebzeiten einziehen, die Waffen beschlagnahmen und ihm eine saftige Strafe auferlegen. Selbst wenn Blanka ihn am Schienbein berührt hat, hätte er sich mit einem Tritt wehren können, und wenn Blanka von ihrer Besitzerin schon am Halsband fest gehalten wurde ging ja von ihr keine Gefahr mehr aus. Weshalb konnte der so schnell schießen? Der muß ja wohl mit einer geladenen und entsicherten Waffe in der Gegend rumlaufen. Außerdem hat er der selbtherrlichen Jägerschaft einen Bärendienst erwiesen und den sowieso schon schlechten Ruf bestätigt. Den Straftatbestand der Nötigung hat er auch erfüllt, denn ein Jäger hat keinerlei Rechte jemanden anzuhalten, zu maßregeln und Vorschriften zu machen.
Hoffentlich ist der Richter gerecht und sorgt dafür, daß D E R keinen Schuß mehr abgeben kann. Leider macht das die Blanka nicht mehr lebendig.

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RE: Hund beim Gassigehen hingerichtet!

#3 von Yukkimaus , 02.04.2007 09:45

Es muss nicht immer ein Hund sein, der erschossen wird.
Vor einigen Jahren ist es bei und in der Nähe foldendes passiert:

Jäger waren auf Wildschweinjagd im Wald unterwegs. Straße oder Wege
waren nicht gekennzeichnet das eine Jagd stattfindet. So nun sind die
Jäger los und einer muss wohl sehr "schiessfreudig" sein. Soll heissen:
Erst schiessen und dann hinsehen wen oder was getroffen wurden. So auch
hier. Im Unterholz hat sich was bewegt. Er schiesst und trifft ein Pony,
was auf der Weide hinter dem Gebüsch stand. Das arme Tier konnte nur noch
von seinen Leiden erlöst werden.
Soviel ich gehört habe, ist diesem "Jäger" die Lizens entzogen worden und
er musste Strafe zahlen. Aber auch das machte das Pony nicht wieder lebendig
und dem Kind seinen Kumpel wieder.

 
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RE: Hund beim Gassigehen hingerichtet!

#4 von Teufelchen , 02.04.2007 12:47

Hej,
dieser Vorfall bestätigt wieder aufs neue meine Meinung: die Jägerei gehört verboten! Es ist doch nichts mehr, als eine Zucht von sogenannten Wildtieren die dann später abgeschossen werden, wobei viele von den Tieren quallvoll sterben, nur weil ein sogenannter Jäger nicht mit dem ersten Schuss das Tier erlegt und es so im Unterholz jämmerlich sterben muss. Die Jäger sind nicht nur eine Gefahr für Fussgänger mit Hund, sie erschiessen auch gelegentlich aus Versehen ihren eigenen Hund, und das spricht Bände. Es gibt bestimmt viele Jäger, die der Jagd gewissenhaft nachkommen, aber solche Vorfälle müssen nicht sein, wenn vom Gesetzgeber hart durchgegriffen würde. Die Jäger müssten meiner Meinung nach, des öfteren eine Kontrollprüfung, wegen der Augen und Ihrem Gesundheitszustand (Kopf und Körper), machen. Es kann doch nicht sein, nur weil der Jäger zu alt und zu gebrechlich ist, kann er bis zu seinem Hochsitz mit dem Auto fahren. Ich sehe auch wirklich ganz wenige von dieser Gattung, die mit ihrem Hunde Gasi gehen. Die meisten fahren mit dem Auto und der Hund rennt hinterher (wo ist PETA?). Ich weiss nicht, wenn das mit Blanka mir passiert wäre, ob der Jäger noch heimgekommen wäre. Ich hätte den Jäger sofort aber wegen Bedrohung und Nötigung angezeigt. Der würde keinen Schuss mehr abgeben.
So, ich musste mal Luft ablassen und ich kann Euch nur noch sagen: lasst Euch von den Jägern nichts gefallen, die haben im Wald und auf der Flur so wenig zu sagen, wie ein Mieter dem anderen Mieter. Bestimmen kann hier nur der Revierleiter und die Polizei. Ich bin gespannt wie die Angelegenheit mit Blanka ausgeht, und ob man überhaupt noch etwas davon hört.
Grüsse Teufelchen

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RE: Hund beim Gassigehen hingerichtet!

#5 von Sternchen , 02.04.2007 13:58

Ich bin fassungslos was ich noch gefunden habe!



Mit Katze Hund scharf gemacht

KITZINGEN. Weil er nach Auffassung des Gerichts mit einer Katze seinen jungen Jagdhund scharf gemacht hat, ist in Kitzingen ein Jäger verurteilt worden.

Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz muss der 79-jährige Jagdpächter aus dem Landkreis Schweinfurt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 25 Euro zahlen. Der Mann bestritt den Vorwurf und wollte von Tierquälerei und der Ausbildung seines Hunde mit einer lebenden Katze nichts wissen.

Der Richter folgte aber den Darstellungen einer Zeugin. Und die hatte gesehen, wie der Mann auf einem Feld bei Bimbach im Landkreis Kitzingen eine Katze durch die Luft schleuderte und seinen Hund mit den Worten "Pack se" darauf hetzte. Die Katze war an den Folgen der Attacken verendet. Der Richter sah keinen Grund, an der Glaubwürdigkeit der Zeugin zu zweifeln.

Quelle: Main Post, 6.3.07

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Wieder Giftköder ausgelegt - Jägerschaft unter Verdacht

Bezirk St. Pölten - Wieder wurde ein Hund Opfer der im Tullnerfeld ausgelegten Giftköder, das Tier überlebte dank dem schnellen Einsatz der Tierärzte. Die Polizei hat die Jägerschaft unter Verdacht, hinter den Giftfallen zu stecken.

Die sechsjährige Dalmatinerhündin Fia hat die Giftattacke überlebt „Plötzlich hatte Fia Schaum vor dem Mund, dann ging alles sehr schnell. Sie hat erbrochen und gezittert, kurz darauf ist sie kollabiert.“ Christa Waldmann erzählt von bangen Stunden des Zitterns um die geliebte Dalmatinerhündin. (...)

Der Fall wurde umgehend der Polizei gemeldet. Der Tullner Amtstierarzt Christoph Hofer-Kasztler ließ Spuren des Erbrochenen zur Analyse ins Labor einschicken; ortsansässige Jäger durchsuchten das Revier nach weiteren Giftködern. Diese wurden zwar nicht entdeckt, sehr wohl aber ein verendeter Fuchs – er wird ebenfalls untersucht. Fia war nicht das erste Opfer des Giftmischers von Gemeinlebarn: Ein sechs Monate alter Schnauzerwelpe überlebte nur knapp; mehrere Füchse und Krähen verendeten. Bei den ausgelegten Giftködern –die ersten Fälle wurden Mitte Jänner bekannt– handelt es sich um die Substanz „Furadan“, die in der Landwirtschaft zur Schädlingsbekämpfung verwendet wird. Offiziell will das zwar niemand bestätigen, aber die Polizei dürfte sich bei der Tätersuche nach Hinweisen aus der Bevölkerung auf die Jägerschaft konzentrieren.
Es wird dringend abgeraten, Tiere in Gemeinlebarn frei laufen zu lassen.

Quelle: Kurier, 02.03.2007
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Schrotladung auf eine Katze



Familie in St. Margarethen ist entsetzt: Katze musste wegen Schusswunde eingeschläfert werden.
Den ersten Schock hat die Familie Enzensberger in St. Margarethen bei Knittelfeld überwunden. Obwohl: "So ganz begreifen kann ich das auch nach einigen Wochen noch nicht, was da geschehen ist", meint Michaela Enzensberger. Was war geschehen? Katze Nina saß eines Tages vor der Haustür. Sie hatte einen glasigen Blick, gab keinen Ton von sich, eine Vorderpfote war stark geschwollen und deformiert. Zuerst dachte die fünfköpfige Familie, das Tier sei von einem Auto angefahren worden.

Schrotgewehr. Ein Röntgen beim Tierarzt brachte jedoch die Wahrheit ans Licht. Enzensberger: "Die Verletzungen rührten von einem Schrotgewehr her, das Vorderbein war doppelt gebrochen, zwei Kugeln steckten gleich neben dem Herz." Es blieb nichts anderes übrig: Das schon 16 Jahre alte, aber bis zu diesem Zeitpunkt gesunde Tier musste eingeschläfert werden. (...)

In der Südoststeiermark war vor einigen Wochen ein Jäger ausgeforscht worden, nachdem er auf Katze "Flauschi" geschossen hatte. Dies sorgte auch in Jägerkreisen für Aufregung und Ärger.
Quelle: KLEINE ZEITUNG, 2.3.2007 (Auszug)
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Hund beim Gassigehen hingerichtet!

Hundemörder wurde ausgeforscht


Übersaxen - Bei dem "Geständigen" handelt es sich laut Polizei um einen Jäger. Der Hund wurde mit dessen Jagdflinte erschossen.
Jener Mann, der in Übersaxen den Hund der Familie Matt erschossen hat, hat sich nun gemeldet. Es handelt sich um einen etwa 50-jährigen Batschunser - der Mann gab an, dass er den Hund am Samstag angefahren und deshalb erschossen habe.
Laut Hundebesitzerin Anna Matt hat aber die tierärztliche Untersuchung ergeben, dass Rex nicht angefahren wurde. Die Polizei Satteins erstattete Anzeige wegen mutwilliger Tötung eines Tieres. (...)

"Es passierte am vergangenen Samstag, wir sind alle noch sehr erschüttert, Rex gehörte einfach zu uns, er hat uns viel bedeutet, war ein sehr verständiger und lieber Hund", schildert Gerda Matt, die Tochter der Familie, im "VN"-Gespräch. Todesschuss gehört Der sechsjährige Rex tollte noch am Samstagmorgen auf dem Bauernhof umher. "Meine Mutter ist aufgestanden, Rex war in ihrer Nähe, er war ein Beschützer, hat immer auf uns aufgepasst", so GerdaMatt.
Während der Mischlingshund draußen auf dem Grundstück spielt, hört die Mutter um halb sieben Uhr morgens einen Knall. Sie misst dem Geräusch keine Bedeutung zu, in der Gegend sind öfter Jäger unterwegs. "Aber dann kam die Zustellerin des Walgaublattes zu uns und sagte, dass unser Hund tot auf dem Zufahrtsweg zum Haus liegt", schildert die Übersaxnerin Anna Matt. Die Landwirtin findet den toten Rex in einer Blutlache mit einer Wunde in der Brust. Der zuvor gehörte Knall entpuppt sich als Todesschuss. "Rex wurde einfach erschossen und liegengelassen." (...)

Quelle: Vorarlberg Online, 08. Februar 2007 (Auszug)



Jäger von Polizei angezeigt


Der Mann, der den sechsjährigen Hund der Familie Matt in Übersaxen erschossen hat, hat sich gestern gemeldet. "Es handelt sich um einen Jäger aus Batschuns, er wird angezeigt",
Dies teilte ein Polizeibeamter mit.

Mischlingshund "Rex" war am Samstag von seiner Besitzerin Anna Matt auf dem Zufahrtsweg zum Bauernhof der Familie gefunden worden, niedergestreckt von einer Gewehrkugel - die "VN" berichteten exklusiv. Der Hund lag in einer Blutlache, der Schütze war verschwunden. Jetzt stellte sich heraus: Rex wurde mit einer Jagdflinte getötet. (...)

Die Polizei hat nun Anzeige wegen Tierquälerei gegen den Jäger erstattet und diese der Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Sollte ein Fehlverhalten festgestellt werden, droht ihm außerdem der Entzug der Jagderlaubnis. Offenbar ist der Übersaxner Fall nicht der einzige mysteriöse Tiertod, der sich in der Gegend ereignet hat. Ein Leser, der ungenannt bleiben will, meldete sich und berichtete, dass auch sein Hund in Batschuns aus nächster Nähe erschossen wurde.

Quelle: Vorarlberg Online, 08. Februar 2007 (Auszug)

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Hund mit Wildschwein verwechst

Jäger verwechselte Hund mit Wildschwein - Verhandlung in Koblenz

Ein versehentlich von einem Jäger erschossener Schäferhund hat am Freitag das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz beschäftigt. Der Mann hatte den am Rücken dunkel gefärbten Hund erschossen, weil er ihn für ein Wildschwein hielt.
Der Landkreis Kaiserslautern entzog ihm den Jagdschein, weil der Kläger seine Waffe leichtfertig verwendet habe. Dagegen klagte der Jäger. Am Freitag einigten sich die beiden Seiten auf einen Vergleich: Der Jäger nahm seine Klage zurück und akzeptierte den Entzug des Jagdscheins, den er dafür voraussichtlich früher als vorgesehen zurückbekommt.
Quelle: Rhein Zeitung, 26.1.07
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RE: Hund beim Gassigehen hingerichtet!

#6 von Sternchen , 02.04.2007 14:04

Tierschützer prangern Wald- und Wiesen-Sheriffs an


Jedes Jahr «rächen» sich Jäger für ihr Jagdpech an angeblich «wildernden» Katzen und knallen sie ab: Der Präsident des Tierschutzvereins St. Gallen und Umgebung (TSV), Erich Feineis, protestiert gegen diese Praxis.

Tierquälerische Praktiken bei der Jagd auf Wildtiere, wie die Bejagung von sogenannten «Schädlingen» während der Jungenaufzucht, die laute Treibjagd und die völlig unnötige Baujagd blieben weiterhin erlaubt, schreibt Erich Feineis in seinem Editorial in den neusten Tierschutznachrichten.

Das gelte auch für die Jagd mit Schrot: Häufig würden Tiere nur verletzt und verendeten dann langsam, weil ein sogenannter Weidmann den für die Nachjagd nötigen Schweisshund nicht dabei habe oder weil er aus zu grosser Distanz auf ein flüchtendes Tier geschossen habe.

Frustbewältigung

Ein spezielles Kapitel seien die angeblich wildernden Hunde und Katzen, die von grüngewandeten Gewehrträgern zur Frustbewältigung abgeschossen würden, wenn ihnen das gewünschte Wild nicht vor den Lauf gekommen sei, schreibt Feineis weiter. Zahlen aus Deutschland belegten, dass dies häufiger geschehe als leichtgläubige Nichtjäger es für möglich hielten.

Häufig erregten freilaufende Hunde weidmännischen Unmut, auch wenn sie gar nicht gewildert hätten. Oft würden ignorante Hundehalter ihren «besten Freund» einfach nicht gut genug erziehen oder zu wenig beaufsichtigen.

Eine Million abgeknallte Katzen in Deutschland

Das Abknallen von freilaufenden Hauskatzen aber lasse sich in den allermeisten Fällen nicht mit «Wildern» rechtfertigen. Erhebungen aus Deutschland hätten in anonymen Umfragen sechs- bis siebenstellige Abschusszahlen von Katzen ergeben, schreibt Feineis.

Das bedeutet, dass in Deutschland pro Jahr rund eine Million Katzen von Jägern erlegt werden. In Deutschland ist der massenhafte Abschuss von Katzen - und Hunden - durch Jäger seit Jahren ein Thema und Gegenstand von heftigen Protesten von Tierschützern und Tierärzten.

In der Schweiz gibt es keine offiziellen Zahlen. Aber, dass Jäger jeweils zum Jagdende öfter mal auch einen «Katzenschmaus» veranstalten, ist keine Seltenheit.

Jedenfalls - so Feineis - müsse es manches «Hausbüsi» büssen, wenn dem Flintenmann mal kein Jagdglück beschieden gewesen sei und er auf dem Heimweg einfach seinen Frust loswerden wolle. Es gebe nur ganz vereinzelt solche selbst ernannten Wald- und Wiesen- Sheriffs, die die Verantwortung für das gehäufte Verschwinden von Hauskatzen trügen. (...)


Quelle: http://www.20min.ch/news/stgallen/story/18194975 (Auszug)


Sind die Jäger wild geworden?

Jagdverantwortliche äussern sich zu Vorwürfen des Tierschutz-Präsidenten

St. Gallen. Frustrierte Jäger würden wildernde Katzen und Hunde abschiessen: Die Vorwürfe des Tierschutz-Präsidenten sind happig – und die Jäger darob überrascht und verärgert.


Erich Feineis, Präsident des Tierschutzvereins St. Gallen und Umgebung, schlägt in den neuesten Tierschutz-Nachrichten forsche Töne an. Den Jägern – «grün- gewandete Gewehrträger», so Feineis – wirft er vor, zur «Frustbewältigung» wildernde Katzen und Hunde abzuschiessen, wenn ihnen kein Wild vor den Lauf komme (Ausgabe vom 4. Januar).

Markus Brülisauer, Amt für Jagd und Fischerei Kanton St. Gallen, sind die Vorwürfe des Tierschutz-Präsidenten auch zu Ohren gekommen. Und er ist überrascht. Denn: Brülisauer, Verantwortlicher für die Wildhüter im Kanton, sind keine solchen Widerhandlungen gegen die Jagdgesetzgebung bekannt. Er hält fest: Der Abschuss einer verwilderten Hauskatze oder eines wildernden Hundes ist gesetzlich geregelt.

Verwilderte Katzen, Wildkatzen

Der Jagd-Experte erklärt: Wenn eine Hauskatze verwildert, wenn sie verwahrlost in der freien Wildbahn lebt, wenn sie keinen Bezug mehr zum Menschen hat, dann darf sie geschossen werden. Denn: «Das ist keine echte Bereicherung der Wildbahn», sagt Brülisauer – vielmehr eine unerwünschte, wie jene des Waschbären oder gewisser Krebsarten. (...)

Quelle: St.Galler Tagblatt, 6.1.2007 (Auszug)


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Hallo Maria, Yukkimaus und Edgar!

Ich stimme Euch in Allem voll und ganz zu.Um noch einen Kommentar abzugeben,
bin ich noch viel zu geschockt, da ich auch noch Bilder von den Tieren
gesehen habe.
Die Jagdaufseher und Förster bei uns am Rimberg sind zum Glück alle in Ordnung.
Da so ewtas bis zum heutigen Tag noch nicht passiert ist und hoffentlich auch
nicht passieren wird.

Gruß
Sternchen


 
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zuletzt bearbeitet 02.04.2007 | Top

RE: Hund beim Gassigehen hingerichtet!

#7 von Yukkimaus , 04.04.2007 18:32

Habe da auch noch so eine kleine Sammlung von Vorfällen...


Wildernde Hunde und streunende Katzen
Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt, wildernde Hunde und streunende Katzen zu töten, es sei denn, dass sich der Hund nach erkennbaren Umständen nur vorübergehend der Einwirkung seines Herrn entzogen hat. Katzen gelten als streunend, wenn sie im Jagdrevier in einer Entfernung von mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude angetroffen werden. Diese Befugnis erstreckt sich auch auf solche Hunde und Katzen, die sich in Fallen gefangen haben. Sie gilt nicht gegenüber Jagd-, Dienst-, Blinden- und Hirtenhunden, soweit sie als solche kenntlich sind (!?) und solange sie von dem Führer zu seinem Dienst verwendet werden oder sich aus Anlass des Dienstes seiner Einwirkung entzogen haben.

Jäger verletzt oder tötet Haustier – was kann ich tun?– Markieren Sie die Stelle. Ziehen Sie Zeugen hinzu. Machen Sie Fotos.
– Das Tier sofort zum Tierarzt bringen und ein Gutachten verlangen.
– Schriftliche Anzeige an die Polizei oder Staatsanwaltschaft.
– Tathergang der Unteren Jagdbehörde melden. Kopie an Landesjagdverband, Tierschutzverein und an die Presse.
– Keine Beweismittel aus der Hand geben.
– Verletztes oder getötetes Tier muss auf Verlangen vom Jäger ausgehändigt werden!

Ca. 60.000 Hunde und 400.000 Katzen werden jährlich von Jägern erschossen oder in Fallen gefangen! (Quelle Initiative Jagdgefährdeter Haustiere e.V.)

Hundefreilauf im Jagdrevier
Eine Hundehalterin ließ ihren schäferhundgroßen Mischlingshund auf einem Feld im Jagdrevierbereich frei laufen. Der Hund begab sich außerhalb des Sichtbereiches der Betroffenen und reagierte auch nicht mehr auf die Rufe der Hundehalterin. Der Hund verfolgte vielmehr zwei Rehe. Wegen dieses Verhaltens erhielt die Hundehalterin ein Bußgeld. Ihrer Auffassung, sie habe nicht gewusst, dass sich in diesem Feldbereich Wild aufhält, entlastete sie nicht. Denn die Pflicht zur Beaufsichtigung frei laufender Hunde besteht auch in den Bereichen des Jagdreviers, in denen die Jagd aus tatsächlichen Gründen nicht oder nur zeitweise ausgeübt werden kann. Sie ist unabhängig davon zu beachten, ob sich in dem betreffenden Teil des Jagdreviers Wild aufhält.
Bay. Oberstes Landgericht, Az.: 3 ObOWi 5/2002

Kein Jagdschein für unzuverlässigen Jäger
Gleich mehrere Versionen für das Erschießen eines Hundes hatte ein Jäger parat: Als er vor dem in 150 Meter entfernten Hofeigentümer und Hundehalter auf den Verbleib des Hundes angesprochen wurde, gab er sich zunächst ahnungslos, später gab er an, dass er den Hund, dessen Kadaver er im Maisfeld versteckte, mit einem Wildschwein verwechselt habe und schließlich behauptete er, der Hund habe gewildert. Die Verwaltungsbehörde glaubte dem Jäger schließlich gar nichts mehr, entzog ihm den Jagdschein für drei Jahre und bekam auch vom Verwaltungsgericht Recht. Denn der Jäger hat leichtfertig in Richtung eines Hofes auf einen Weg geschossen und dessen Bewohner sowie potenzielle Spaziergänger gefährdet. Zudem erlaubt das Hessische Jagdgesetz nicht, wildernde Hunde einfach abzuknallen. Diese Tötung ist verboten und muss unterbleiben, wenn andere Maßnahmen ausreichen, um die Gefahr von gejagten Tieren abzuwenden. Außerdem war der Jäger sich seines Unrechts durchaus bewusst, dennn sonst hätte er den Kadaver nicht im Maisfeld versteckt.
Verwaltungsgericht Frankfurt/Main, Az.: 5 E 4952/03

Hund ist kein Wildschwein
(jlp). Ein Jäger, der meint auf ein Wildschwein zu zielen, stattdessen aber einen Hund erschießt, verliert seinen Jagdschein. Im vorliegenden Fall hatte der Jäger, der seit fünf Jahren im Besitz eines Jagdscheins ist, im August gegen 20.35 Uhr aus einer Entfernung von zirka 70 Meter einen Mischlingshund auf einem Wiesengelände erschossen. Der Hund gehörte einem Ehepaar eines nahe gelegenen landwirtschaftlichen Hofes. Wegen dieses Vorfalls erklärte die Jagdbehörde den Jagdschein für ungültig und zog ihn ein. Für die Wiedererteilung wurde zudem eine Sperrfrist von drei Jahren festgesetzt. Die Klage des Jägers hatte keinen Erfolg, weil der Jäger eine grundlegende Jagdpflicht in erheblicher Weise verletzt hatte, nämlich die Pflicht, vor der Schussabgabe eine eindeutige Identifizierung des Tieres vorzunehmen. Ein solches Verhalten kann nicht entschuldigt werden und belegt die Unverantwortlichkeit des Jägers.
Verwaltungsgericht Neustadt, Az.: 4 K 758/06.NW

 
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RE: Hund beim Gassigehen hingerichtet!

#8 von Yukkimaus , 19.06.2007 19:23

Bonny ist tot - sie wurde in die Luft gesprengt

Das ist mir unverständlich. Aber lest mal selbst.
Die Bilder sind zum K...en !

Bericht und Bilder findet ihr bei: http://www.husky-wildlife.de
Theme: Hund gesprengt.



 
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