In der Sendung: Tiere suchen ein Zuhause (WDR) v. 06.05.07
War unter anderem folgender Beitrag, den ích euch nicht vorenthalten will:
Tiere aussetzen ist eine Straftat
Während der Urlaubszeit haben die Tierretter Hochsaison. Denn jedes Jahr werden Tausende Tiere ausgesetzt: vor der Tierheimpforte, an der nächsten Leitplanke oder auf dem nächsten Rastplatz. So landen die ehemals besten Freunde der Menschen in überfüllten Tierheimen.
Die Tierhalter vergessen anscheinend, dass sie dabei eine Straftat begehen. Wer ein Tier aussetzt, begeht kein Kavaliersdelikt, sondern verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Im Wortlaut heißt es dort: „Es ist verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen.“
Wer sein Haustier einfach aussetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein saftiges Bußgeld zur Folge haben kann.
Das Tierschutzgesetz findet sich unter:
http://bundesrecht.juris.de/tierschg
Tierschutzgesetz (TierSchG)