Forum "Haus zum Husky"

Beruf Tierheilpraktiker

#1 von Yukkimaus , 26.09.2007 18:12

Im Frühjahr brachte die Bundestagsfraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage im Bundestag auf den Weg,
um die in Deutschland bislang nicht gesetzlich geregelte Tätigkeit des Tierheilpraktikers parlamentarisch
überprüfen zu lassen.

Am 7. Juni teilte Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder im Namen der Bundesregierung mit, dass keine
Veranlassung gesehen werde, hierzulande den Tierheilpraktikerberuf bundesrechtlich zu regeln, den
Zugang zu reglementieren oder die Ausübung gar zu verbieten. In der Begründung heißt es: die Bundes-
regierung erachtes es (...) als ausreichend, dass die Berufserklärung eines Tierheilpraktikers durch
eine Vielzahl von Rechtsvorschriften im erforderlichen Umfang eingeschränkt ist", dies sei etwa durch
das bestehende Tierschutz-, Arzneimitel-, Betäubungsmittel- und Tierseuchenrecht der Fall.

Die Entscheidung entspricht weitgehend der Haltung der Bundestierärztekammer zu dieser Frage.
Die Tierheilpraktiker-Tätigkeit bleibt ein staatlich nicht anerkannter Beruf.

In Österreich ist ihre Ausübung verboten!

Die Antwort der Bundesregierung ist im Internet zu finden unter:
http://dip.bundestag.de/btd/16/055/1605573.pdf

Quelle: VETimpulse, Deutsches Tierärzteblatt

 
Yukkimaus
Veteran mit Leistungsnachweis
Beiträge: 5.455
Registriert am: 18.12.2006


   

Spike hört gern zu
Buchtipp

 
 
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen | ©Xobor.de
Datenschutz